AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

fit & gsund Hundephysio, Nittendorf

Gültig ab 01.08.2025

 § 1 - Geltungsbereich

Die Rechtsbeziehungen von fit & gsund Hundephysio Reinhard Aiden, Bernsteinstraße 12, 93152 Nittendorf, im Folgenden "Therapeut" genannt, zu den Hundebesitzern bzw. Patientenbesitzern, im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet, bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen.

 § 2 - Zustandekommen des Vertrages

Abs. 1: Der Vertrag zwischen dem Therapeuten und dem Kunden kommt bereits durch die verbindliche Vereinbarung des ersten Behandlungstermins gem. § 3 Abs. 1 zustande (Behandlungsvertrag für das Tier), gem. § 611 ff. BGB.

 Abs. 2: Gegenstand des Vertrages ist die physiotherapeutische Behandlung eines Hundes. Dazu gehören insbesondere die passive Bewegung, manuelle Therapie, Massagen oder die vom Therapeuten als für den Erfolg der Therapie notwendig angesehene physikalische Therapie (bspw. Laser, Laser Akupunktur, UWL, aktive Bewegung etc.).

 § 3 - TermineAbs. 1: Termine gelten als verbindlich vereinbart, wenn diese per Terminbuchung auf der Webseite „fitundgsund.de“, persönlich, per Telefon, per Mail oder Handy (SMS, WhatsApp etc.) vom Therapeuten bestätigt wurden.

Abs. 2: Nicht eingehaltene oder zu kurzfristig (weniger als 48 h) abgesagte Termine werden voll berechnet. In dem Falle der nicht rechtzeitigen Absage des Termins durch den Kunden, ist der Therapeut befugt den Termin für die gebuchte Zeit dem Kunden voll in Rechnung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich den Betrag für nicht rechtzeitig abgesagte Termine in der Höhe der gebuchten Zeit zu entrichten. Eine Zahlungsbefreiung kann zwischen dem Kunden und dem Therapeuten in begründeten Ausnahmefällen vereinbart werden.

 Abs. 3: Bei Verspätungen eines Kunden zu einem Termin wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Der Therapeut ist nicht verpflichtet, die Verspätung nachzuholen oder vom Honorar abzuziehen.

 Abs. 4: Um einen reibungslosen und ungestörten Therapieablauf zu gewähren sowie Beißvorfälle zwischen Hunden zu vermeiden, ist es erforderlich, dass der Kunde pünktlich zum Termin erscheint. Im Falle einer “Überpünktlichkeit” ist das Betreten der Praxisräume nicht gestattet. Der Therapeut holt den Kunden grundsätzlich an der Tür der Praxis ab. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Therapeut vor, die Behandlung des Tieres einzustellen.

Abs. 5: Der Kunde ist verpflichtet den Therapeuten vor einem Termin zu benachrichtigen, wenn das Tier an einer ansteckenden Erkrankung, unter Parasitenbefall leidet und/ oder läufig ist. Der Therapeut entscheidet im Einzelfall, ob der Termin stattfindet. Der Therapeut ist bei Ausfall des Termines nicht verpflichtet zeitnah einen Ersatztermin für den ausgefallenen Termin anzubieten.

 § 4 – Verunreinigung der Praxisräume 

Abs. 1: Das Absetzen von Kot und/ oder Urin direkt vor den Praxisräumen und im Eingangsbereich, sowie in den Praxisräumen ist vom Tierbesitzer unbedingt zu unterbinden.

 Abs. 2: Die Besitzer sind angehalten, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde umgehend zu entfernen. Das Reinigungsmaterial (Kotbeutel bspw.) kann von der Praxis zur Verfügung gestellt werden.

 Abs. 3: Für Verunreinigungen durch Kot oder Urin innerhalb der Praxisräume und im Eingangsbereich der Praxis wird eine Reinigungs- und Desinfektionspauschale in Höhe von 30,- € in Rechnung gestellt. Ausgenommen sind Welpen bis 9 Monate und neurologisch erkrankte Hunde bzw. Hunde, die an Inkontinenz leiden.

 Abs. 4: Der Therapeut behält sich vor, bei wiederholtem Male von Verunreinigungen der Praxisräume durch dasselbe Tier, die Behandlung des Tieres einzustellen. Ausgenommen sind Welpen und an einer neurologischen Erkrankung leidende Tiere.

 § 5– Bezahlung 

Abs. 1: Es gelten die Preisangaben auf der Webseite oder anderweitiges Informationsmaterial von fit & gsund Hundephysio. Als Kleinunternehmer entfällt die Umsatzsteuerpflicht nach § 19 UStG. Die Bezahlung kann in Bar oder per Karte (Kredit, Debit, EC) erfolgen. Auch eine kontaktlose Bezahlung per Mobiltelefon (mit NFC-Schnittstelle) ist möglich.

 Abs. 2: Die Bezahlung ist nach Erbringung der Dienstleistung durch den Therapeuten zum vereinbarten Behandlungstermin unmittelbar, d.h. sofort nach Beendigung der Behandlungseinheit, fällig.

Abs. 3: Der Kunde erhält hierfür eine Rechnung nach den gesetzlichen Vorgaben. Bei erhält der Kunde eine Rechnung, die als bezahlt vermerkt ist. 

Abs. 4: Sollte der Kunde in Zahlungsverzug sein und keine Zahlungen leisten, erfolgt die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.

 § 6 - Informationspflicht des Kunden

Abs. 1: Der Kunde ist verpflichtet, dem Therapeuten zu Beginn der Behandlung ausführlich, vollständig und wahrheitsgemäß über den Gesundheitszustand des Tieres, dessen Krankheitsgeschichte, eingenommene Medikamente, behandelnde Tierärzte, Homöopathen etc. zu unterrichten. Nur unter dieser Voraussetzung ist es dem Therapeuten möglich, das Tier ordnungsgemäß physiotherapeutisch behandeln zu können.

 Abs. 2: Verhält sich der Hund vor oder während der Therapie aggressiv, kann der Therapeut, die Therapie sofort abbrechen. Im Falle des frühzeitigen Abbruchs der Therapie hat der Kunde die gebuchte Behandlung für die gebuchte Zeit/ Therapieeinheit des Therapeuten zu entrichten.

 Abs. 3: Der Kunde ist verpflichtet dem Therapeuten über weitere therapeutische Maßnahmen bei einem anderen Tier-Therapeuten/in (Physiotherapeuten, Chiropraktiker, Osteopathen, Heilpraktiker etc.) zu informieren. Der Therapeut ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn seiner Meinung nach das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben scheint, insbesondere, wenn der Kunde / die Kundin die Beratungsinhalte und die therapeutischen Maßnahmen des Therapeuten in Frage stellt.

§ 7- Behandlung der Tiere

Abs. 1: Die durchzuführende Behandlung des Tieres wird durch den Therapeuten empfohlen und gemeinsam mit den Hundehaltern besprochen und festgelegt. Je nach Verlauf und Erfolg der Behandlung behält sich der Therapeut eine Änderung und Anpassung der Behandlung in Abstimmung mit dem Tierhalter vor, um eine bestmögliche Genesung des Tieres zu erzielen.

 Abs. 2: Um einen optimalen Behandlungserfolg zu erzielen, ist die regelmäßige Durchführung von Therapieeinheiten einzuhalten. Der Therapeut wird dazu eine Empfehlung abgeben. Sollte die empfohlene Regelmäßigkeit vom Kunden nicht eingehalten werden/ eingehalten werden können, kann der Erfolg der Behandlung beeinträchtigt werden. Zudem ist die Mitwirkung des Tierhalters außerhalb der Therapiesitzungen durch ein abgesprochenes Hausaufgabenprogramm empfehlenswert, um die Genesung und den Therapieerfolg zu fördern.

 Abs. 3: Unter Umständen finden verschiedene Behandlungsmethoden Anwendung, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und, kausal funktional, nicht eindeutig bewiesen oder erklärbar sind.

 § 8 - Garantieausschluss und Auswirkungen der Behandlung

Abs. 1: Der Therapeut erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Ein erwarteter Erfolg des Kunden kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Der Therapeut übernimmt keinerlei Garantie für den Erfolg der Therapie. Er schuldet lediglich eine Dienstleistung, jedoch keinen garantierten Erfolg. Insbesondere gibt der Therapeut kein Heilversprechen. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung für eventuelle Schäden am Tier.

Abs. 2: Muskuläre oder neuronale Reaktionen, Anpassungsreaktionen des Organismus durch Therapieimpulse, Müdigkeit oder Unruhe, Erstverschlechterungen (möglich z.B. bei einer Lasertherapie) und ähnliche Reaktionen sind nach den Therapieeinheiten unter Umständen möglich. Bei Auffälligkeiten oder Ungewöhnlichkeiten muss der Therapeut informiert und falls nötig umgehend ein Tierarzt konsultiert werden.

 § 9 - Haftung

Abs. 1: Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die am Therapeuten und der Praxisausrüstung durch ihn oder durch den Hund verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Der Therapeut haftet nur für Schäden am Hund, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Soweit es sich um Personenschäden handelt, ist die Haftung auf die Behandlungsgebühr beschränkt. Ebenfalls übernimmt der Therapeut keine Haftung für die Anwendungsrisiken der physiotherapeutischen Behandlung, über die vor Behandlungsbeginn im Gespräch umfänglich informiert und ausdrücklich hingewiesen wird.

 Abs. 2: Voraussetzung für die Durchführung eines Termins ist, dass der Kunde für den zu behandelnden Hund eine ausreichende Hunde-Tierhaftpflichtversicherung unterhält. Der Therapeut ist berechtigt, den Nachweis der Versicherung zu verlangen.

 § 10 - Datenschutz

Abs. 1: Die Daten des Kunden und dessen Tieres werden zum Zweck der internen Weiterverarbeitung gespeichert.

 Abs. 2: Der Therapeut unterliegt der Schweigepflicht bzgl. Krankenakten, Behandlungsgesprächen und der Behandlung. Der Therapeut kann nur in Schriftform (Patientenvollmacht) durch den Kunden davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, um Auskünfte vom behandelnden Tierarzt einzuholen, die wichtig sind für die weitere Behandlung.

 Abs. 3: Im Falle einer gesetzlichen Verpflichtung zur Herausgabe der Daten, beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder Erkrankungen oder aufgrund von gerichtlicher oder behördlicher Anordnung die auskunftspflichtig sind, entfällt die Schweigepflicht. Dieser Punkt ist ferner nicht anzuwenden, wenn im Zusammenhang mit der Beratung oder Therapie persönliche Angriffe gegen den Therapeuten oder seiner Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

 Abs. 4: Es gelten ferner die Richtlinien der DSGVO, welcher unter der Seite "Datenschutz" auf der Webseite „fitundgsund.de“ eingesehen werden können.

 § 11 - Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde. Gerichtsstand ist für beide Parteien Regensburg.

§ 12 - Vertraulichkeit 

Abs. 1: Alle Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen. 

 Abs. 2: Dem Hundehalter ist es während der Therapie noch nach Therapieende erlaubt, Inhalte der Hundephysiotherapieeinheiten (mündliche und schriftliche / Inhalte aus der Behandlung / Inhalte aus dem Hausaufgabenprogramm) an Dritte weiterzugeben. 

Abs. 3: Während der Therapieeinheiten dürfen in Absprache mit dem Hundehalter Videoaufnahmen, insb. über die bisherigen Erfolge der Behandlungen, beim Ersttermin, Übungen für das Hausaufgabenprogramm, getätigt werden. Diese Videoaufnahmen dürfen vom Therapeuten für die weiteren Behandlungen aufbewahrt und nicht an Dritte weitergegeben werden. 

Abs. 4: Während der Therapieeinheiten dürfen in Absprache mit dem Therapeuten Videoaufnahmen, insb. über die bisherigen Erfolge der Behandlungen, beim Ersttermin, Übungen für das Hausaufgabenprogramm, getätigt werden. Diese Videoaufnahmen dürfen vom Kunden nicht an Dritte weitergegeben werden. 

 Abs 5: Im Falle der Weitergabe der Informationen nach Abs. 2 und 3, wird der Verstoß geahndet und der Hundebesitzer rechtlich zur Rechenschaft gezogen. 

 § 13 - Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzlage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf eine andere Weise unwirksam oder nichtig werden oder weisen diese AGB Lücken auf, so sind die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt bleiben und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an der Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorgesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls diese AGB Lücken haben sollten.

Nittendorf, 01.08.2025

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